Gartenfreunde Berggarten e. V.
Hildesheim-Moritzberg
 


Kündigung und Gartenabgabe

Die Kündigung sollte frühzeitig und unter folgender Regelungen beachtet werden:


📅 Kündigungsfrist

Die Kündigung muss spätestens zum 31. Juli schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.


👤 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.


🌿 Abgabe bis 30. November

Die Kündigung erfolgt zum 30. November. Bis zur ordnungsgemäßen Übergabe ist der Garten weiterhin zu pflegen und nach den geltenden Regeln zu bewirtschaften.

🔎 Nachpächter möglichst selbst suchen
Wir empfehlen, frühzeitig selbst nach einem geeigneten Nachpächter zu suchen. Das kann die Abwicklung deutlich erleichtern. Wird kein Nachpächter gefunden, kann sich die Gartenabgabe entsprechend verlängern. In diesem Fall ist der bisherige Pächter verpflichtet, den Garten bis zum 30. November des Folgejahres weiter zu pflegen.


📋 Wertermittlung
Vor der Übergabe erfolgt eine Wertermittlung des Gartens. Den dafür erforderlichen Termin vereinbart der abgebende Pächter selbstständig mit dem Vorstand. Die anfallende Gebühr ist vom abgebenden Pächter zu tragen.


🤝 Frühzeitig mit dem Vorstand sprechen

Wer seinen Garten abgeben möchte, sollte sich möglichst frühzeitig beim Vorstand melden. So können Nachpächter, Gartenbewertung, Übergabe und weitere Schritte rechtzeitig besprochen und organisiert werden.


Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden. Wir unterstützen Euch gerne bei der Abgabe des Gartens.

Vorstandssprechstunde: 
Jeden 1. Dienstag im Monat ab 17:30 Uhr


Unsere Kündigungsvorlage steht hier zum Download bereit:


Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus der Vereinssatzung, dem Unterpachtvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.