Gartenfreunde Berggarten e. V.
Hildesheim-Moritzberg
 



Unsere Vereinsgeschichte

Die Gartenfreunde Berggarten e.V. wurden 1934 gegründet und gehören damit zu den ältesten Kleingartenvereinen Hildesheims.

Die Geschichte des heutigen Berggarten-Geländes reicht jedoch noch wesentlich weiter zurück. Bereits 1832 ist das Gebiet westlich des Krehlabergs als Gartenland verzeichnet. Damals prägten Äcker, Wiesen und Weideland die Umgebung des heutigen Moritzbergs.

Auch in den Jahren vor der Vereinsgründung wurde das Gelände bereits von Kleingärtnern genutzt. Eine Pachtbescheinigung aus dem Jahr 1929 belegt, dass Gartenland im heutigen Bereich des Berggartens bereits damals einzeln verpachtet wurde.

Mit der Gründung der Kleingartenkolonie im Bockfeld entwickelte sich aus den zunächst einzeln verpachteten Gartenflächen eine feste Kleingartenanlage. Seitdem ist der Berggarten über viele Generationen hinweg ein Ort für Garten, Erholung und Gemeinschaft.

Heute führen wir diese lange Tradition weiter und verbinden gewachsenes Vereinsleben mit naturnahem Gärtnern, Gemeinschaft und dem Engagement für die Natur.


Warum Kleingärten wichtig sind

Kleingärten sind weit mehr als Orte zum Gärtnern. Sie schaffen Raum für Erholung, Begegnung und Gemeinschaft – mitten in der Stadt.

Sie leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für die Natur. Obstbäume, Blumen, Hecken und vielfältige Gartenflächen bieten Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere und tragen zur Artenvielfalt bei. Auch für das Stadtklima sind grüne Flächen von großer Bedeutung.

Für viele Menschen ist der eigene Garten ein Ort, an dem sie Abstand vom Alltag gewinnen, Zeit in der Natur verbringen und mit anderen Menschen ins Gespräch kommen können. Erfahrungen und Wissen rund ums Gärtnern werden dabei von Generation zu Generation weitergegeben.

Unser Berggarten verbindet diese Werte seit vielen Jahrzehnten: Natur bewahren, Gemeinschaft leben und gemeinsam Freude am Gärtnern haben.


Unser Vorstand

Unser Vorstand engagiert sich mit viel Zeit, Erfahrung und Herzblut für die Belange unseres Vereins und sorgt gemeinsam dafür, dass sich unsere Gartenanlage zu einem Ort entwickelt, an dem Gemeinschaft und Freude am Gärtnern im Mittelpunkt stehen.

Geschäftsführender Vorstand

ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤ1.Vorsitzender:ㅤㅤㅤㅤㅤ2. Vorsitzender:
ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤDavid SchwarzㅤㅤㅤㅤㅤㅤAndrea Jansen

ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤ1. Kassenwartin:ㅤㅤ ㅤㅤ2. Kassenwartin:
ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤVera Meyer ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤMaria Koch

ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤ1. Schriftführerin:ㅤ ㅤ ㅤ2. Schriftführerin:
ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤMonika MüllerㅤㅤㅤㅤㅤㅤHanna Franke

Weitere Vorstandsmitglieder

ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤ1. Gartenfachberaterin:ㅤㅤㅤ2. Gartenfachberater:
ㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤㅤSabine Sackmann ㅤㅤㅤ ㅤㅤㅤ Ronny Pleschberger              

Medienbeauftragte
Karolina Socha

Erweiterter Vorstand

Gerätewart:
Martin Keller, Ronny Pleschberger, David Schwarz

Wasserwart:
Manuel Müller

Gartenordnung - Was ist im Garten erlaubt bzw. vorgeschrieben?

Die Gartenordnung der Stadt Hildesheim gilt für alle Kleingartenanlagen und ist für alle Pächter verbindlich. Der Vorstand überprüft die Einhaltung regelmäßig bei den Gartenbegehungen.


Das Wichtigste auf einen Blick

🌱 Kleingärtnerische Nutzung:

Obst und Gemüse für die Selbstversorgung müssen einen wesentlichen Bestandteil des Gartens bilden. Schottergärten sind nicht erlaubt.


🌳 Bäume und Gehölze:
Für Pflanzungen gelten vorgeschriebene Grenzabstände. Bestimmte Baum- und Gehölzarten sind nicht zulässig.


🏠 Baumaßnahmen:

Jede Baumaßnahme, Änderung oder Erweiterung benötigt vorher die schriftliche Zustimmung der Stadt Hildesheim. Für Gartenlauben gelten u. a. maximal 24 m² Grundfläche sowie vorgeschriebene Abstände.


🛝 Spielgeräte und Badebecken:
Anzahl, Größe und Aufstellung sind begrenzt und unterliegen den Vorgaben der Gartenordnung.


🧪 Pflanzenschutz:
Kunstdünger, Pestizide und Herbizide sind nicht zugelassen. Die Gartenbewirtschaftung soll naturnah und ökologisch erfolgen.


✂️ Gehölzschnitt und Rodungen:
Bestimmte Arbeiten sind grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis 28. Februar zulässig. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz brütender Vögel sind zu beachten.


🐕 Hunde:
In der Kleingartenanlage besteht Leinenpflicht. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.


♻️ Gartenabfälle:

Pflanzenabfälle sollen möglichst kompostiert werden; Holzabfälle sind zu sammeln und zu schreddern.


Wichtig: Bitte die vollständige Gartenordnung vor geplanten Veränderungen prüfen. Nicht behobene Verstöße können nach schriftlicher Aufforderung bis zur Kündigung des Pachtverhältnisses führen.

Die vollständige Gartenordnung der Stadt Hildesheim steht hier zum Download bereit:


Veränderungen im Pachtgarten

Größere Veränderungen im Pachtgarten sollten am besten vorher mit der Gartenfachberatung besprochen werden. Gemeinsam lässt sich meist eine gute Lösung für Pächter, Garten und Verein finden.

Das Abholzen von Bäumen sollte dabei immer das letzte Mittel sein. Auch Totholz ist ökologisch wertvoll, sofern keine Gefahr davon ausgeht.

Wir beraten Euch gern!

Obst & Gemüse

Obst und Gemüse für den Eigenbedarf sind ein wesentlicher Bestandteil des Kleingartens. Etwa ein Drittel der Gartenfläche sollte dafür genutzt werden.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • 🥕 Gemüsebeete
  • 🫐 Beerensträucher
  • 🌿 Kräuter
  • 🍎 Obstbäume

Auch Blumenbeete, Hecken und Sträucher sind willkommen und bereichern den Garten.


Nicht erlaubt sind Waldbäume sowie bestimmte Pflanzen, die besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge sind. Welche Pflanzen darunter fallen, ist in der „Roten Liste“ der Gartenordnung aufgeführt


Freizeitgarten

Ein Kleingarten ist nicht nur zum Gärtnern da – er soll auch Erholung und gemeinsames Miteinander ermöglichen.

Damit sich alle wohlfühlen, gelten die Ruhezeiten der Stadt Hildesheim:

MO - SA 
Mittagsruhe:   13.00 - 15.00 Uhr
Nachtruhe:   19.00 - 8.00 Uhr

Sonntag & Feiertage
Sonntagsruhe: 24 Stunden

In diesen Zeiten bleiben Rasenmäher und andere motorbetriebene Geräte aus.
Nutzt die Ruhezeiten gerne für eine entspannte Auszeit im Garten.

Satzung

Die Satzung der Gartenfreunde Berggarten e. V. regelt die Aufgaben und das Miteinander unseres Vereins. Sie ist für alle Mitglieder verbindlich.


Das Wichtigste auf einen Blick

🌿 Unser Verein
Die Gartenfreunde Berggarten e. V. fördern die Kleingärtnerei, den Natur- und Umweltschutz sowie die fachliche Beratung und den Austausch unter den Mitgliedern.


👩‍🌾 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist verpflichtend. Mit dem Beitritt werden die Satzung und die jeweils gültige Gartenordnung anerkannt.


🤝 Rechte & Pflichten
Mitglieder können sich an Vereinsentscheidungen beteiligen, Anträge einbringen und an Veranstaltungen und Schulungen teilnehmen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die Vereinsregeln einzuhalten, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und die beschlossene Gemeinschaftsarbeit zu leisten.


🌱 Gartenbewirtschaftung
Der Pachtgarten ist entsprechend der Gartenordnung und des Unterpachtvertrages zu bewirtschaften. Bauliche Veränderungen dürfen erst nach der erforderlichen Genehmigung begonnen werden.


🗳️ Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Entscheidungsorgan des Vereins. Sie entscheidet unter anderem über Beiträge, Umlagen, Gemeinschaftsarbeit, Wahlen und Satzungsänderungen.


📋 Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach außen. Die Vorstandsmitglieder arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich.


Wichtig: Die vollständige Satzung enthält alle Rechte, Pflichten und Regelungen des Vereins und ist für alle Mitglieder verbindlich.

Die vollständige Satzung der Gartenfreunde Berggarten e. V. steht hier zum Download bereit.

Satzung.pdf (180.6KB)
Satzung.pdf (180.6KB)


Kündigung und Gartenabgabe

Die Kündigung sollte frühzeitig und unter folgender Regelungen beachtet werden:


📅 Kündigungsfrist
Die Kündigung muss spätestens zum 31. Juli schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.


👤 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.


🌿 Abgabe bis 30. November
Die Kündigung erfolgt zum 30. November. Bis zur ordnungsgemäßen Übergabe ist der Garten weiterhin zu pflegen und nach den geltenden Regeln zu bewirtschaften.


🔎 Nachpächter möglichst selbst suchen
Wir empfehlen, frühzeitig selbst nach einem geeigneten Nachpächter zu suchen. Das kann die Abwicklung deutlich erleichtern. Wird kein Nachpächter gefunden, kann sich die Gartenabgabe entsprechend verlängern. In diesem Fall ist der bisherige Pächter verpflichtet, den Garten bis zum 30. November des Folgejahres weiter zu pflegen.


📋 Wertermittlung
Vor der Übergabe erfolgt eine Wertermittlung des Gartens. Den dafür erforderlichen Termin vereinbart der abgebende Pächter selbstständig mit dem Vorstand. Die anfallende Gebühr ist vom abgebenden Pächter zu tragen.


🤝 Frühzeitig mit dem Vorstand sprechen
Wer seinen Garten abgeben möchte, sollte sich möglichst frühzeitig beim Vorstand melden. So können Nachpächter, Gartenbewertung, Übergabe und weitere Schritte rechtzeitig besprochen und organisiert werden.

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an den Vorstand wenden. Wir unterstützen Euch gerne bei der Abgabe des Gartens.

Vorstandssprechstunde: Jeden 1. Dienstag im Monat ab 17:30 Uhr


Unsere Kündigungsvorlage steht hier zum Download bereit:


Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus der Vereinssatzung, dem Unterpachtvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.