Gartenfreunde Berggarten e. V.
 
Hildesheim-Moritzberg

Mein Garten

Mein Garten ist - wie die gesamte Kleingartenanlage - Teil des öffentlichen Grüns der Stadt Hildesheim. Er leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Stadtklima und zur Erholung der Stadtbewohner. Regelmäßig wird unsere Anlage von Spaziergängern aufgesucht. Diese und andere Besucher sind immer willkommen. Ein friedliches Miteinander ist für uns selbstverständlich.


Regularium

Die Stadt regelt Nutzung, Bepflanzung und Bebauung der Gärten durch die Gartenordnung. Diese gilt für alle Kleingartenanlagen der Stadt Hildesheim und ist für alle Pächter verbindlich.

Der Vorstand kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Gartenordnung bei seinen Gartenbegehungen (siehe Termine). Die Gartenordnung sollte insbesondere dann noch einmal gründlich gelesen werden, bevor Baumaßnahmen begonnen werden. Für diese muss eine Baugenehmingung eingeholt werden. Anzahl und Größe der Bauten ist begrenzt.

Anpflanzungen müssen je nach Größe einen Mindestabstand zum Nachbargarten haben. Auch die Höhe der Einfriedungen (Hecke oder Zaun) ist mit maximal 1,30 m vorgegeben. Ebenso ist die Anzahl und Größe von Spielgeräten und Plantschbecken reguliert. Bevor etwas angeschafft und aufgestellt wird, bitte erstmal in der Gartenordnung nachlesen!


Größere Veränderungen im Pachtgarten sollten mit der Gartenfachberaterin/ dem Gartenfachberater besprochen werden. Nicht immer ist die erste Lösung, die einem einfällt, auch die beste.
Das Abholzen von Bäumen steht NICHT im Einklang mit den Richtlinien des Vereins und sollte immer das letzte Mittel sein. In diesem Fall sollte auf jeden Fall ein beratendes Gespräch stattfinden. Die Fachberater finden eine Lösung, die für Pächter und Verein gleichermaßen passt.
Auch Totholz hat einen hohen ökologischen Wert. Werden tote Bäume erhalten, dürfen sie keine Gefahr darstellen. Auch hier kann eine Beratung hilfreich sein. Wir unterstützen Euch gern.


Obst & Gemüse

Eigentlicher Zweck der Kleingärten ist der Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf sowie die Erholung der Pächter/innen und ihrer Famlien.
Der Anbau von Obst und Gemüse wird daher auch im Amtsdeutsch als "kleingärtnerische Nutzung" bezeichnet.
Diese soll auf etwa einem Drittel der Gartenfläche geschehen.
Dazu gehören:


  • Gemüsebeete
  • Beerensträucher
  • Kräuterbeete
  • Obstbäume


Aufgrund dieser vorgeschriebenen Nutzungsart gilt für die Gärten ein verhältnismäßig geringer Pachtzins.
Neben dem Anbau von Nutzpflanzen ist auch das Anlegen von Blumenbeeten sowie das Anpflanzen von Hecken und Sträuchern erlaubt und erwünscht.
Nicht erlaubt ist das Pflanzen von Waldbäumen und von Pflanzen mit besonderer Anfälligkeit für Parasiten, die sich schnell in der ganzen Anlage ausbreiten können. Für diese gibt es im Anhang der Gartenordnung eine sog. "Rote Liste".




Freizeitgarten

Neben der gärtnerischen Arbeit soll der Garten auch der Erholung dienen. Hier wird mit den Kindern gespielt, werden Gästen zum Kaffee oder zum Grillen eingeladen. Oder man erholt sich von der Gartenarbeit auf dem Liegestuhl an einem schattigen Plätzchen.

Damit die Erholung für alle gelingt, ist auf die Ruhezeiten zu achten.
Es gelten die Ruhezeiten der Stadt Hildesheim:


MO - SA
Mittagsruhe:   13.00 - 15.00 Uhr
Nachtruhe:   19.00 - 8.00 Uhr

Sonntag & Feiertage
Sonntagsruhe: 24 Stunden

In diesen Zeiten bleiben Rasenmäher und andere motorbetriebene Geräte aus.
Denkt an Eure Work-Life-Balance und nutzt die Ruhezeiten für Eure Erholung!